
Der Hamburger Senat möchte einführen, dass alle Anwärter*innen für den öffentlichen Dienst einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz unterzogen werden.
Kommt dies einem unzulässigen Generalverdacht gleich? Die Grünen und die SPD lassen verlautbaren, dass sie eben keine „Extremisten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen“ in den Staatsdienst heben wollen.
Wir möchten diese Entwicklung zum Anlass nehmen, um mit euch über die Rolle des Verfassungschutzes und seine Befugnisse zu diskutieren. Denn eines ist sicher: Der Verfassungsschutz stellt in seiner Ausgestaltung und Befugnissen eine, wertfrei formuliert, „Besonderheit“ in westlichen Demokratien dar.
Diesmal mit nem Kurzinput von eurem Druck aufm Kessel Moderationsteam. Ab 20:00.
Kommt rum, wir freuen uns!